Ausbildungsvoraussetzungen

„Zur Ausbildung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist.“ (ErgThG § 4.2) Darüber hinaus haben sehr viele Ergotherapieschulen weitere Zulassungsvoraussetzungen wie zum Beispiel die Empfehlung eines Vorpraktikums. In fast allen Schulen müssen Bewerber an einem von Schule zu Schule sehr unterschiedlichen Auswahlverfahren teilnehmen.