Das "Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz – ErgThG)" vom 25.05.1976 sowie die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV)" vom 02.08.1999 bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung.
Das Gesetz und die Ausbildungsordnung ist in der jeweils aktuellsten Version kostenlos über die Adresse www.gesetze-im-internet.de herunterladbar. Dazu wählen Sie auf der Startseite "Gesetze/Verordnungen" und unter dem Buchstaben „E“ ErgThG und/oder ErgThAPrV.
Im Gesetz bzw. der Ausbildungsordnung werden unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung, Lerngebiete und deren Stundenumfang, die Dauer und die Fachgebiete der praktischen Ausbildung sowie die Form des Examens fest gelegt. In den einzelnen Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche weiter ausgestaltete Regelungen wie zum Beispiel schulübergreifend gültige Curricula oder Mindestanforderungen an Lehrkräfte an Ergotherapieschulen. Die einzelnen Schulen tragen die Gesamtverantwortung der Ausbildung.