Prüfungsrechtsmodernisierungsverordnung
Im Rahmen der Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung haben viele Schulen neue Vorgaben für die Systematik der Notenfindung erhalten.
Hiermit geht oft die Verpflichtung einher, mehrfach zu runden. Dass halten wir für eine Benachteiligung unserer Lernenden, denn beim Runden von zwei ganzen Noten setzt sich ja immer die schlechtere durch.
Wir haben dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen und Kontakt mit dem BMG aufgenommen, das diese Einschätzung teilt.
Im Anschluss haben wir die Prüfungsbehörden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Dieses Anschreiben finden sie rechts im Downloadbereich.
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